Für die Durchführung unseres Fechttraings gilt das folgende Hygiene-Konzept:

1.) Das Betreten des Trainings-Gebäudes ist für alle Personen ausschließlich gestattet:
a) mit geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung.
b) für den Besuch des Fechttrainings. Ein weiterer Aufenthalt im Trainingsgebäude ist grds. nicht gestattet. Das Gebäude soll von Teilnehmenden nicht früher als unmittelbar vor Trainingsbeginn betreten und anschließend direkt wieder verlassen werden.
c) Beim Betreten der Trainingsräumlichkeiten sollen die Hände desinfiziert werden (oder alternativ gründlich mit Seife gewaschen werden).

2.) Es besteht Zutrittsverbot für Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: a) Positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft.
b) vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne.
c) nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt aus einem offiziell (bzw. vom Robert-Koch-Institut RKI) bezeichneten Risikogebiet oder nach Aufenthalt in einer besonders betroffenen Region im Inland für die Dauer von 14 Tagen.
d) Auch anderweitig erkrankten Teilnehmenden ist die Teilnahme am Fechttraining nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Teilnehmern mit Erkältungssymptomen.

3.) Verhalten in den Trainingsräumlichkeiten:
a) Es gilt ein genereller Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Personen. Dies gilt vor, während und nach dem Training.
b) Soweit während des Trainings der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Beteiligten zu tragen und es sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen.
Anmerkung: bei Übungen mit Klingenkontakt ist normalerweise ein Abstand von 1,5 m zwischen den Fechtern eingehalten. Das gilt sowohl für das Training mit dem Langen Schwert als auch mit Schwert und Buckler bzw. mit sonstigen Einhand-Waffen (z.B. Langes Messer). Da aber hierbei je nach Fechtaktion der Abstand zwischen den Fechtern zumindest kurzfristig verringert werden kann, erfolgen Trainings-Einheiten mit Klingenbindung grundsätzlich mit getragenem Mundschutz.
c) Regelmäßiges und häufiges Lüften der Trainingshalle (Öffnen von Fenstern und Türen), entweder in Form von Stoßlüften oder, falls von der Witterung her möglich, durch andauerndes Lüften.
d) In der Trainingshalle wird je nach Art des Trainings (z.B. Solodrills, Training mit Klingenbindung etc.) entschieden, ob die Mund-Nasen-Bedeckungen ggf. getragen werden müssen.
e) Maximale Personenzahl je Kursraum 4 qm / Person.
f) Körperkontakt soll grundsätzlich vermieden werden (kein Händeschütteln oder Umarmen).

4.) Betreten der Sanitäranlagen:
a) Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden, beim Aufsuchen der Sanitärräume sind Masken zu tragen. Nach dem Toilettenbesuch sollen die Hände desinfiziert oder gründlich mit Seife gewaschen werden.

5.) Umgang mit Trainingsausrüstung:
a) Jeder Fechter besitzt eigene Schutzausrüstung und eigene Trainingsgeräte (Fechtmasken, sonstige Schutzausrüstung, Übungsschwerter etc.).
b) Schutzausrüstung darf nicht gemeinsam verwendet werden (z.B. Fechtmasken).
c) Sollten Trainingswaffen an andere Personen übergeben werden, sind diese vorher zu desinfizieren.